Bestellwesen / Finanzwesen rund ums IAG
Für die Bestellungen bzw. den Handkauf von Waren und Dienstleistungen, die aus Haushaltsmitteln, Betriebseinnahmen oder Projektmitteln des IAG bezahlt werden, gilt in Abhängigkeit von den Beschaffungskosten (netto) folgende Regelung - siehe PDF
IAG interne Regelung IR 13/22 Für die Bestellungen bzw. den Handkauf
(für Beschaffungen > 100,- € netto) IR13_22
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Dagmar Bülow-Pickl
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