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Das IAG im Studium
vertritt das Gebiet der Strömungslehre innerhalb des
Studiengangs Luft- und Raumfahrttechnik.
Die Strömungslehre ist ein Teilgebiet der Mechanik und lehrt die Gesetze zur Beschreibung der Bewegungen und des Kräftegleichgewichts von ruhenden und bewegten Fluiden (Flüssigkeiten, Luft und anderen Gasen, Dämpfen).
Die zugrunde liegenden mathematischen Gleichungen sind partielle Differentialgleichungen und beschreiben die Erhaltungssätze für Masse, Impuls und Energie. Aufgrund der Nichtlinearitäten des Gleichungssystems werden geeignete numerische Verfahren zu ihrer Lösung benötigt. Neben der grundlegenden Strömungsphysik werden Kenntnisse zur experimentellen Strömungsversuchs- und Messtechnik sowie zur Entwicklung und Anwendung numerischer Verfahren vermittelt.
IAG im Bachelorstudium
Im Bachelorstudium sind die Fächer Strömungslehre I & II und Numerische Simulation zentraler Bestandteil des Lehrangebots und obligatorisch für alle Studentinnen und Studenten des Studienganges.
IAG im Masterstudium
Im Masterstudium bietet das IAG neben den Pflichtfächern Flugzeugaerodynamik I und Analytische und numerische Methoden der Luft- und Raumfahrttechnik eine Reihe von Spezialisierungsmodulen an. Die hierin enthaltenen Lehrveranstaltungen umfassen Themen wie z.B. Tragflügelaerodynamik, Profilentwurf, Hubschrauber-Aeromechanik, Gasdynamik, Hyperschallströmung, Strömungsversuch- und Messtechnik, Strömungsvisualisierung, Grenzschichttheorie, Laminar-turbulente Transition, Turbulenzmodellierung, Mehrphasenströmungen, Numerische Strömungsmechanik, Finite-Differenzen-Verfahren hoher Genauigkeit, Discontinuous-Galerkin-Verfahren, Aeroakustik der Luft- und Raumfahrt, Effizient Programmieren, Industrielle Aerodynamik, Umweltaerodynamik etc.
Die Vorlesungen werden ergänzt durch vertiefende Übungen, Tutorien und Praktika. Seminare, wie z.B. das CFD-Anwendungsseminar, das CFD-Programmierseminar, das Profilseminar oder das Seminar Tragflügelentwurf runden das Angebot des IAG ab.
Studentische Abschlussarbeiten und Merkblätter
Informationen für Hilfskräfte
für das Institut für Aerodynamik und Gasdynamik
Vielen Dank an Herrn Prof. Andreas Kollross für die Sammlung dieser Informationen:
Für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für Wissenschaft und Lehre. Hier finden Sie die zur Vertragserstellung notwendigen Unterlagen: Dabei bedeutet:
- Neueinstellung:
Sie waren bisher noch nicht an der Universität beschäftigt. - Weiterbeschäftigung:
Sie waren bereits an der Universität Stuttgart beschäftigt und dies liegt nicht mehr als 2 Monate zurück. - Wiedereinstellung:
Sie waren bereits an der Uni Stuttgart beschäftigt, aber dies liegt mehr als 2 Monate zurück.
Studentische Hilfskraft
Sie waren bisher noch nicht an der Universität beschäftigt.
Bitte bringen Sie folgendes zur Einstellung mit:
- Personalausweis oder Pass.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind: Pass mit Aufenthaltstitel (sollte Ihr Aufenthaltstitel während der Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages ablaufen, teilen Sie uns bitte vorab das genaue Ablaufdatum mit).
- Studienbescheinigung für das Semester, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Falls Sie EU-Bürger und an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind, reicht auch eine Studienbescheinigung für das aktuelle Semester. Falls Sie an der Universität Stuttgart studieren, bitte eine ausführliche Studienbescheinigung nach §9 BAföG beifügen. Beachten Sie bitte: Bei nicht erfolgter Rückmeldung wird ein bereits geschlossener Vertrag ungültig.
- Falls Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen möchten: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ausgefüllt und unterschrieben.
- Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte oder Kopie einer Versicherungsbestätigung (oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie krankenversichert sind).
- Kopie Ihres Sozialversicherungsausweises, falls Sie bereits einen besitzen.
- Personalbogen ausgefüllt und unterschrieben.
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und zur Sozialversicherung ausgefüllt und unterschrieben.
- Belehrung und Erklärung ausgefüllt und unterschrieben.
- Für EU-Bürger:Anlage zum Antrag auf Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft bei Delegation der Unterschriftsvollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen für studentische Hilfskräfte
die obere Hälfte ausfüllen und unterschreiben. - Für nicht-EU-Bürger oder nicht an der Universität Stuttgart immatrikulierte:Anlage zum Antrag auf Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft bei Delegation der Unterschriftsvollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen für studentische Hilfskräfte mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft und / oder Studierende an (Fach-)Hochschulen
die obere Hälfte ausfüllen und unterschreiben.
Sie waren bereits an der Universität Stuttgart beschäftigt und dies liegt nicht mehr als 2 Monate zurück.
Bitte bringen Sie folgendes zur Einstellung mit:
- Personalausweis oder Pass.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind: Pass mit Aufenthaltstitel (sollte Ihr Aufenthaltstitel während der Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages ablaufen, teilen Sie uns bitte vorab das genaue Ablaufdatum mit).
- Studienbescheinigung für das Semester, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Falls Sie EU-Bürger und an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind, reicht auch eine Studienbescheinigung für das aktuelle Semester. Falls Sie an der Universität Stuttgart studieren, bitte eine ausführliche Studienbescheinigung nach §9 BAföG beifügen. Beachten Sie bitte: Bei nicht erfolgter Rückmeldung wird ein bereits geschlossener Vertrag ungültig.
- Falls Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen möchten: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ausgefüllt und unterschrieben.
- Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung, zur Zusatzversorgung und zum Lohnsteuerabzug ausgefüllt und unterschrieben.
- Für EU-Bürger:Anlage zum Antrag auf Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft bei Delegation der Unterschriftsvollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen für studentische Hilfskräfte
die obere Hälfte ausfüllen und unterschreiben. - Für nicht-EU-Bürger oder nicht an der Universität Stuttgart immatrikulierte: Anlage zum Antrag auf Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft bei Delegation der Unterschriftsvollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen für studentische Hilfskräfte mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft und / oder Studierende an (Fach-)Hochschulen
die obere Hälfte ausfüllen und unterschreiben.
Sie waren bereits an der Uni Stuttgart beschäftigt, aber dies liegt mehr als 2 Monate zurück.
Bitte bringen Sie folgendes zur Einstellung mit:
- Personalausweis oder Pass.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind: Pass mit Aufenthaltstitel (sollte Ihr Aufenthaltstitel während der Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages ablaufen, teilen Sie uns bitte vorab das genaue Ablaufdatum mit).
- Studienbescheinigung für das Semester, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Falls Sie EU-Bürger und an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind, reicht auch eine Studienbescheinigung für das aktuelle Semester. Falls Sie an der Universität Stuttgart studieren, bitte eine ausführliche Studienbescheinigung nach §9 BAföG beifügen. Beachten Sie bitte: Bei nicht erfolgter Rückmeldung wird ein bereits geschlossener Vertrag ungültig.
- Falls Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen möchten: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ausgefüllt und unterschrieben.
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und zur Sozialversicherung ausgefüllt und unterschrieben.
- Für EU-Bürger:Anlage zum Antrag auf Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft bei Delegation der Unterschriftsvollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen für studentische Hilfskräfte
die obere Hälfte ausfüllen und unterschreiben. - Für nicht-EU-Bürger oder nicht an der Universität Stuttgart immatrikulierte:Anlage zum Antrag auf Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft bei Delegation der Unterschriftsvollmacht zum Abschluss von Arbeitsverträgen für studentische Hilfskräfte mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft und / oder Studierende an (Fach-)Hochschulen
die obere Hälfte ausfüllen und unterschreiben.
Wissenschaftliche Hilfskraft
Sie waren bisher noch nicht an der Universität beschäftigt.
Bitte bringen Sie folgendes zur Einstellung mit:
- Personalausweis oder Pass.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind: Pass mit Aufenthaltstitel (sollte Ihr Aufenthaltstitel während der Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages ablaufen, teilen Sie uns bitte vorab das genaue Ablaufdatum mit).
- Kopie Ihres Zeugnisses oder eine Bestätigung des Prüfungsamtes über Ihren Universitätsabschluss.
- Falls Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen möchten: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ausgefüllt und unterschrieben.
- Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte oder Kopie einer Versicherungsbestätigung (oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie krankenversichert sind).
- Kopie Ihres Sozialversicherungsausweises, falls Sie bereits einen besitzen.
- Personalbogen ausgefüllt und unterschrieben.
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und zur Sozialversicherung ausgefüllt und unterschrieben.
- Belehrung und Erklärung ausgefüllt und unterschrieben.
Sie waren bereits an der Uni Stuttgart beschäftigt, aber dies liegt mehr als 2 Monate zurück.Sie waren bereits an der Uni Stuttgart beschäftigt und dies liegt nicht mehr als 2 Monate zurück.
Bitte bringen Sie folgendes zur Einstellung mit:
- Personalausweis oder Pass.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind: Pass mit Aufenthaltstitel (sollte Ihr Aufenthaltstitel während der Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages ablaufen, teilen Sie uns bitte vorab das genaue Ablaufdatum mit).
- Falls Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen möchten: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ausgefüllt und unterschrieben.
- Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung, zur Zusatzversorgung und zum Lohnsteuerabzug ausgefüllt und unterschrieben.
Bitte bringen Sie folgendes zur Einstellung mit:
- Personalausweis oder Pass.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind: Pass mit Aufenthaltstitel (sollte Ihr Aufenthaltstitel während der Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages ablaufen, teilen Sie uns bitte vorab das genaue Ablaufdatum mit).
- Falls Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen möchten: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ausgefüllt und unterschrieben.
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und zur Sozialversicherung ausgefüllt und unterschrieben.

Andrea Beck
Prof. Dr.-Ing.Geschäftsführende Direktorin / Leiterin Numerische Methoden in der Strömungsmechanik

Manuel Keßler
apl. Prof. Dr.Stellvertretende Institutsleitung / Leiter Hubschrauber und Aeroakustik
Alexandra Zenk
Sekretariat